Aktuelles

Hier informieren wir Sie über gesetzliche und technische Neuerungen im Bereich Gebäudeausrüstung:

EEWärmeG

Kennen Sie das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG), das seit 2009 in Kraft gesetzt ist? Dieses neue Gesetz ist zwingend anzuwenden und ist nicht der Ersatz für die EnEV sondern eine Ergänzung.
Weitere Infos finden Sie hier beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

Kontrollierte Wohnraumlüftung

Hier geht es nicht nur um zusätzlichen Komfort. Hier geht es um echten Gebäudeschutz. Mit der Einführung der DIN 1946 Teil 6 muss eine hygienisch ausreichende und nutzunabhängige Lüftung von Wohngebäuden nachgewiesen werden. Nur zusätzliche Investitionskosten, die das Bauer verteuern? Weitgefehlt. Wer sein Wohnhaus mit einer sogenannten KWL-Anlage (Kontrollierter Wohnraumlüftung) ausstattet, baut nicht nur eine wirksame Schimmelprophylaxe ein, sondern spart dabei noch bis zu 25 % Heizenergie, bei gesteigertem Wohnkomfort.
Interessante Infos zu diesem Thema finden Sie auch bei der EnergieAgentur NRW.

Neue Trinkwasserverordnung

Stellen Sie sich vor, Sie schenken sich ein Glas Mineralwasser ein und lassen dieses gefüllte Glas auf Ihrem Esstisch stehen. Wenn Sie nach 3 Wochen aus dem Urlaub kommen,würden Sie dieses Wasser noch genussvoll trinken? Wohl eher nicht! In stagnierendem Wasser, insbesondere bei Zimmertemperatur, können sich Keime aller Art dramatisch vermehren. Aber genau dies passiert in den Trinkwassernetzen der meisten Haushalten. Haben Sie mal darüber nachgedacht, wie viele Zapfstellen in Ihrem Hause über Wochen nicht betätigt wurden? Gartenzapfhähne, Waschbecken in Garagen, Gäste-WC im Partykeller. Wasser ist ein Lebensmittel. Und so muss es auch behandelt werden.
Schauen Sie mal unter der folgenden Seite des Bundesministeriums der Justiz und Juris GmbH

Und noch ein Hinweis: Seit November 2011 sind Gebäudeeigentümer mit Anlagen für eine zentrale Warmwasserbereitung, mit einem Speicherinhalt ab 400 Liter dazu verpflichtet, mind. 1 einmal jährlich das Wasser im Warmwassernetz zu beproben und zwar am Behälter Eingang (Kaltwasser), am Behälterausgang (Warmwasser) und an der am weitest entferntesten Stelle (Warmwasser).

Fragen Sie mal bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen nach!